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Auftragsbedingungen für Ordination Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar
  •  1 Auftragsbedingungen und Geltungsbereich
  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ordination Ordination Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar, (im folgenden „Ordination“ genannt) und der PatientIn bzw. Auftraggeber als Behandlungsvertrag im Sinne der § 49 Abs 2 ÄrzteG 1998, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die PatientIn das generelle Angebot meiner Praxis annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung an Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar wendet
  3. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die PatientIn sich im Zuge meiner Tätigkeit als Vertretungsarzt, Belegarzt oder Konsiliararzt sich zum Zweck von Therapie/Beratung an Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar wendet.
  4. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Patienten und der Ordination zustande. Minderjährige Patienten werden durch ihre gesetzlichen Vertreter für Pflege und Erziehung vertreten.
  5. Als PatientIn meiner Praxis, können Sie eine Beratung oder Behandlung in Anspruch nehmen.
  6. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert mir diese wahrheitsgemäß zu schildern
  7. Die Behandlung in meiner Ordination enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar darüber zeitnah zu informieren.
  8. Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur auf Leistungen die in der Ordination (Rahlhasse 1 TOP 12, 1060 Wien, bzw. Neubaugasse 41 2512 Tribuswinkel) sondern auch auf ärztliche Tätigkeiten als Belegarzt bzw. als Vertretungsarzt oder Konsiliararzt in privaten oder öffentlichen Behandlungseinrichtungen oder Krankenanstalten oder bei Visiten.
  9. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGBs die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen jedes Geschlecht gleichermaßen.
  10. Mit Abschluss des Behandlungsvertrages zwischen dem Patienten und der Ordination werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zugrunde gelegt. Der Patient kann die jeweils gültige Fassung der ABG unter (https://doz-kovar.at/agbs/) einsehen, herunterladen und ausdrucken. Über Verlangen werden die AGB ausgehändigt.
  • 2 Therapie- und Beratungserfolg
  1. -Doz. Dr. Florian M. Kovar kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.
  2. Die Ordination schuldet weder Heilung noch einen bestimmten Heilungserfolg, jedoch fachgerechte und dem objektiven Wissenstand seines Fachgebietes entsprechende Behandlung.
  3. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
  • 3 Beiziehung Dritter (Ärzte, Hilfspersonal)
  1. 1. Die Ordination ist berechtigt sich zur Erfüllung der aus dem Behandlungsvertrag geschuldeten Pflichten Dritter zu bedienen.
  2. 2. Wird Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar persönlich (durch einen anderen Arzt) ganz oder teilweise vertreten, gilt in diesem Ausmaß und Umfang der Behandlungsvertrag nur zwischen dem Vertreter und dem Patienten.
  3. 3. Werden der Behandlung Dritte, andere Ärzte (etwa Facharzt für Anästhesie) beigezogen, schließt der Patient mit diesen direkt einen Behandlungsvertrag. Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar trifft keine Haftung für allfälliges Fehlverhalten Dritter.
  • 4 Honorar und Bezahlung:
  1. In der Regel gelten die auf meiner Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze https://doz-kovar.at/kosten-versicherung/. Unter Umständen berechnet -Doz. Dr. Florian M. Kovar den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
  2. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Üblicherweise Bar, mit Bankomat oder per Kreditkarte. Nach Vereinbarung ist auch eine Bezahlung per Banküberweisung möglich.
  3. Anfallende Honorare sind sofort bei Rechnungslegung zu begleichen. Eine diesbezügliche Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die
  4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto des SV oder der verrechnenden Gesellschaft maßgeblich. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen der Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Die Ordination hat freie Entscheidung über den Verrechnungsweg (z.B. über einen Dritten oder persönlich).
  5. Die Ordination behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4% über den banküblichen Überziehungszinsen zu berechnen, jedoch mindestens 15% p.A.. Der Auftraggeber hat sämtliche aus einem Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind u.a. Betreibungskosten, Mahn- und sonstige Spesen inklusive Aufwandsaufschlag, Verwaltungsaufwand, Klärungs-, Aufbereitungs- und Archivaufwand, div. Vermögensschäden sowie Stornokosten und ähnliches. Die Ordination ist darüber hinaus bei längerem Zahlungsverzug zur Einforderung von Zinseszinsen, etwa zu (Zwischen-) Abrechnungspunkten berechtigt. Mit der Übergabe einer Forderung zum Inkasso bzw. zur sonstigen externen Betreibung werden bis dahin aufgelaufene Zinsen und Nebenkosten formal zum Bestandteil der Hauptforderung, weiter auflaufende Zinsen werden daher auf Basis dieser Summe berechnet.
  6. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Ordination behält sich vor, nicht eingehobene Steuern oder Abgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde diese einfordert (z.B. bei nicht anerkanntem reduziertem USt-Satz etc.).
  7. Die Ordination ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges, der zur Verzögerung benutzten übermäßigen Bestreitung einer Forderung oder eines jeden Gerichtsverfahrens zur Geltendmachung seiner Ansprüche (ungeachtet des Anlasses oder des Gegners) alle ihm anfallenden Aufwände und Nebenkosten inklusive Zeit- und Wegaufwand von Mitarbeitern oder Lieferanten zu den unabhängig vom jeweiligen Prozessgegner im normalen Geschäftsverkehr gültigen Haupt-Stundensätzen (z.B. der jeweils damit beschäftigten Mitarbeiter) von diesem einzufordern.
  8. Allenfalls gewährte Reduktionen, Rabatte, Gutschriften, Nachlässe, Kulanzabzüge oder -gutschriften, Zahlungsaufschübe, reduzierte Stundensätze oder sonstige Vergünstigungen können bei Terminverslust, grobem Zahlungsverzug, Bestreitung oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Klienten als nicht gewährt bzw. verfallen erklärt und Forderungen entsprechend ausgeweitet werden. Hierunter fällt auch die Möglichkeit der Ordination zur Nachforderung von bisher, etwa aus Kulanz, nicht zur Verrechnung gebrachten Leistungen bzw. Ansprüchen.
  • 5 Kostenerstattung durch Dritte
  1. Als Wahlarzt besitzt -Doz. Dr. Florian M. Kovar generell keine Zulassung zu einer Direktverrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede PatientIn selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
  2. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen.
  3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens meiner Praxis.
  4. Meine Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
  • 6 Termine und Ausfallhonorar
  1. Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Ordination gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.
  •  7 Behandlungsdauer und Kündigung
  1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und tlw. auch schriftlich vereinbart.
  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich PatientIn oder Arzt sich dafür entscheiden.
  3. -Doz. Dr. Florian M. Kovar ist berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
  • 8 Schweigepflicht:
  1. -Doz. Dr. Florian M. Kovar unterliegt der Schweigepflicht nach § 54 ÄrzteG 1998.
  2. Patientendaten behandelt -Doz. Dr. Florian M. Kovar grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.
  3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten liegt und eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten erfolgt ist.
  4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss -Doz. Dr. Florian M. Kovar von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.
  5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn -Doz. Dr. Florian M. Kovar aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
  •  9 HAFTUNG
  1. -Doz. Dr. Florian M. Kovar übernimmt keinerlei Haftung oder sonstige Gewährleistung für irgendwelche von Ihnen in unserer Ordination eingebrachten Gegenstände.
  •  10 Rücktritt,Widerrufsrecht
  1. Der Ordination steht es frei ein Anbot auf Abschluss eines Behandlungsvertrages anzunehmen.
  2. Nach erfolgter Vertragsannahme ist die Ordination bis zum Beginn der Behandlung (Verabreichen von Medikamenten, Beginn von Eingriffen) jederzeit, ohne Angabe von Gründen, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Treten nach Behandlungsbeginn Komplikationen auf oder sind sie zu befürchten, ist die Ordination jederzeit berechtigt den Patienten unverzüglich in eine Krankenanstalt zur weiteren Behandlung zu überstellen.
  4. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Patient.
  5. Der Patient ist berechtigt seine Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht steht nicht zu, so über ausdrückliches Verlangen des Patienten vor Ablauf der Widerrufsfrist die Behandlung begonnen wurde.
  • 11 Ausschlussfrist
  1. Ansprüche wegen Nicht-/Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages sind bei sonstigem Verlust des Anspruches längstens binnen 18 Monaten, gerechnet ab der letzten von der Ordination erbrachten Leistung bei -Doz. Dr. Florian M. Kovar geltend zu machen.
  2. Im Fall der Nichterbringung gilt als maßgeblicher Zeitpunkt der Tag, an dem die Behandlung erfolgen hätte sollen.
  • 12 Haftungsbegrenzung
  1. Ansprüche des Patienten wegen Verletzung des Behandlungsvertrages sind mit der Höhe der vereinbarten Deckungssumme des Ordination geschlossenen Berufshaftpflicht- Versicherungsvertrages der Höhe nach begrenzt.
  2. Die Haftung für erlittene Sachschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
    Im Fall der Vertretung wird die Haftung des Ordination für Sorgfaltswidrigkeiten des Vertreters ausgeschlossen.
  • 13 Rechtswahl
  1. Es wird die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
  • 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. 1. Als Erfüllungsort und Zahlstelle wird Rahlgasse 1 TOP 12, 1060 Wien vereinbart.
  2. 2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachliche und örtlich zuständige Gericht für 1060 Wien vereinbart.
  • 15 Schriftform
  1. 1. Abweichende Regelungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden; dies gilt insbesondere vom Abgehen des hiermit ausdrücklich bedungenen Formerfordernisses der Schriftform.
  • 16 Vertragssprache
  1. 1. Vertrags-, Behandlungs- und Geschäftssprache ist Deutsch.
  • 17 Schiedsgericht
  1. Der Patient verpflichtet sich vor Anrufung eines ordentlichen Gerichtes das Schiedsgericht der Ärztekammer Wien anzurufen.
  • 18 Zusatz für Behandlungsvertrag:
    1. Ich bestätige dass ich von Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar bzw. dem behandelnden Arzt der Ordination über das Leistungsangebot der Krankenanstalten der Stadt Wien bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten meiner Erkrankung umfassend informiert wurde.
  1. 2. Aus persönlichen Gründen lehne ich jedoch eine Behandlung in einer Krankenanstalt der Stadt Wien derzeit ab und beabsichtige, mich von einem von mir gewählten Arzt in einer Krankenanstalt, außerhalb der Krankenanstalten der Stadt Wien einweisen und behandeln zu lassen.
  2. 3. Ich stimme zu, dass diese Erklärung als Dokumentation des Patientenwunsches dem Wiener Krankenanstaltenverbund übermittelt wird.
  • 19 Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
  2. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
  3. Alle Angebote der Ordination sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  4. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen über seinen Gegenstand.
  5. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Abtretungen an Kooperationspartner oder verbundene Unternehmen der Ordination.

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